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Berlin

Themen für das Gespräch von Vonovia mit Pantisano (DIE LINKE)


13.10.2026

Zwei blaue Vonovia Flaggen vor einem Gebäude.
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Vonovia hat im Mai nach einem TV-Interview von Jan van Aken, in dem er unzutreffende Behauptungen über unser Unternehmen verbreitet hat, einen persönlichen Austausch vorgeschlagen, so wie wir ihn in der Vergangenheit mit vielen anderen Politikern, auch Abgeordneten der DIE LINKE, geführt haben. Jan van Aken und Luigi Pantisano haben dieses Angebot angenommen und zunächst ein Treffen im Bundestag vorgeschlagen. Das fanden wir gut und für einen offenen und faktenbasierten Dialog angemessen. 

Nach mehreren Änderungen des Treffpunktes durch DIE LINKE haben wir zu einem persönlichen Gespräch in unser Hauptstadtbüro eingeladen - trotz der wiederholten Herabwürdigungen und Unterstellungen durch DIE LINKE und Herrn Pantisano, die uns als „Mietmafia“ bezeichnet haben und uns „systematischen Betrug“ vorwerfen. Wir waren auch bereit, die vorab übersandten Fragen aufzugreifen und unsere Antworten und Hintergründe ausführlich zu erläutern. Einer journalistischen Begleitung des vertraulichen Gesprächs haben wir jedoch von Anfang an nicht zugestimmt. Selbstverständlich hätten beide Seiten im Anschluss öffentlich über den Austausch sprechen können.

Wir bedauern, dass das Gespräch unter diesen Voraussetzungen nicht zustande gekommen ist. DIE LINKE hat das Gespräch kurz vor dem Termin abgesagt. 

Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass sich Konflikte am besten in einem offenen, sachlichen und faktenbasierten Austausch klären lassen, und bleiben gesprächsbereit. Wir freuen uns, wenn DIE LINKE unsere Einladung annimmt.

Dabei geht es uns auch darum, die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen sichtbar zu machen. Der Vergleich von Herrn Pantisano von Vonovia mit der Mietmafia hat viele von ihnen sehr empört. 

Allein 5.000 Handwerkerinnen und Handwerker kümmern sich täglich um die Wohnungen unserer Mieterinnen und Mieter. Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen für Werte, unsere Kundenzufriedenheit liegt bei 77,5 Prozent. Wir haben uns nicht aus dem Neubau zurückgezogen und investieren weiterhin hohe Summen, um unserer Verantwortung bei der Reduzierung von Treibhausgasen gerecht zu werden. 

Auch die angesprochenen rund 700 Fälle belegen aus unserer Sicht kein strukturelles Fehlverhalten. DIE LINKE greift überwiegend bekannte und bereits öffentlich beantwortete Einzelfälle auf und leitet daraus ein vermeintliches System ab. Für eine konkrete Prüfung benötigen wir die jeweiligen Adressen.

Folgende Informationen hatte Vonovia für das Gespräch aufbereitet:

Mietspiegel
Funktion Mietspiegel
  • Ziel des Berliner Mietspiegels ist es, einen „fundierten, aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise“ festzuschreiben. Das hat Vonovia nach professioneller Prüfung der einzelnen Wohnungen und ihrer Lagen getan. Es sollte unstrittig sein, dass beispielsweise eine gute ÖPNV-Anbindung ein positives Merkmal ist. 
  • Mietspiegel sehen explizit die Möglichkeit vor, dass zusätzliche Merkmale geltend gemacht werden können.
  • Es werden nur Merkmale geltend gemacht, die auch vorhanden sind - wohnwerterhöhende wie wohnwertsenkende. Wenn uns dabei ein Fehler unterläuft, korrigieren wir ihn.  
Besonderer Schutz von Mieter:innen
  • Vonovia ist als Mitglied des BBU Partner im „Bündnis für Neubau und bezahlbares Wohnen“ vom Berliner Senat. Deshalb setzen wir ein besonderes Härtefallmanagement um: Mieterhöhungen werden nicht durchgeführt, wenn in der Folge die Nettokaltmiete mehr als 30 % des Haushaltsnettoeinkommens beträgt. Zudem werden die maßgeblichen Einkommensgrenzen nach WBS 220 sowie die Berliner Wohnflächengrenzen angewandt. Für besondere Bedarfsgruppen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII wird die Tragbarkeit der Miethöhe gewährleistet.
  • Vonovia hat zudem freiwillige Schutzmechanismen für Senior:innen Ü70 eingerichtet: Mieterhöhungen werden nicht durchgeführt, wenn dem Mieter nach Abzug der Bruttowarmmiete weniger verbleibt als 800 € bei Ein-Personen-Haushalten zzgl. 700 € für jede weitere im Haushalt lebende Person.
Mietanpassung auf Grundlage des Mietspiegels
  • Es ist ein normales Vorgehen, dass die Mieten an das ortsübliche Niveau angeglichen werden, wenn sie unter dem ortsüblichen Niveau liegen. Alle Mieterhöhungen werden bei uns schon vor dem Versand systematisch mit mehrfachen Kontrollen überprüft; wir verfügen über starke Kontrollmechanismen.
  • Die genannten Merkmale waren zwar zum damaligen Zeitpunkt nicht Teil des Mietspiegels, im Jahr 2026 ist die ÖPNV-Anbindung aber Teil des Berliner Mietspiegels geworden, der von SenStadt, Mieterverein und Vermietervertretungen gemeinsam entwickelt wird. Wegen des starken Feedbacks aus der Stadtgesellschaft haben wir zuvor auf eine abschließende gerichtliche Klärung verzichtet, sehen uns aber durch die Aufnahme des Merkmals in unserer Auffassung bestätigt.
  • Unsere Mietanpassungen halten auch gerichtlichen Überprüfungen in den meisten Fällen stand (>80 Prozent seit Jahren zu unseren Gunsten). Unsere Mieter:innen stimmen fast all unseren Mietanpassungen zu. 
  • Bei einem sehr geringen Teil gibt es Rückfragen oder Einsprüche. Nur in seltenen Fällen können wir uns darüber mit unseren Mieter:innen nicht einigen, und die genaue Auslegung muss gerichtlich geklärt werden. 
  • Bei fast allen Verfahren folgen die Gerichte unserer Auffassung und entscheiden somit zugunsten des Vermieters.
  • Jede einzelne Entscheidung eines Amtsgerichts gilt immer nur für das spezifische, dort verhandelte Mietverhältnis – unabhängig davon, welche Seite gewinnt.
Konkrete Beispiele
  • Bitte geben Sie uns weitere Informationen, nur dann können wir die konkreten Fälle nachvollziehen und aufarbeiten.
Nebenkosten
Eigene Dienstleistungen
  • Vonovia erbringt umlagefähige Dienstleistungen professionell und rechtmäßig – und rechnet sie korrekt ab. Mieter:innen erhalten umfassend Einblick in die Nebenkostenabrechnungen, die transparent und verständlich aufgeschlüsselt sind. Deshalb sind knapp drei Viertel unserer Kund:innen „zufrieden“ bis „sehr zufrieden“ mit der Verständlichkeit unserer Abrechnungen (wir lassen die Zufriedenheit regelmäßig unabhängig prüfen). 
  • Wir erbringen Dienstleistungen rund um Sicherheit und Wartung häufig mit Kolleg:innen unserer Schwesterunternehmen. Dadurch liefern wir hohe Qualität zu fairen Preisen. 
  • Dem BGH zufolge ist es unerheblich, ob ein Vermieter interne oder externe Dienstleister beauftragt. Das Wirtschaftlichkeitsgebot regelt, dass der Vermieter nicht zu teuer umlegbare Dienstleistungen einkauft.
Abrechnung der Nebenkosten
  • Die durchschnittlichen Nebenkosten bei Vonovia liegen im Bereich der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds.
  • Größte Posten sind Heizung und Warmwasser mit mehr als 40 %: Heizkosten sind für uns ein durchlaufender Posten. Der Versorger rechnet die Heizkosten mit dem Vermieter ab, wir gehen in Vorleistung und reichen die Kosten dann mit der Jahresabrechnung an unsere Mieter:innen weiter.
  • Das Thema Belegeinsicht ist rechtlich weitgehend geklärt. Vonovia legt Mieter:innen alle Belege vor, die sie laut der gesetzlichen Regeln benötigen, um die Kosten nachzuvollziehen – bequem per App oder auf Wunsch auch per Post oder persönlich. Die Bereitstellung in der Vonovia  Mieter-App hat sich seit Jahren bewährt.
  • Dass unser Vorgehen korrekt ist, hat auch der BGH in mehreren Entscheidungen bestätigt. Die Urteile zeigen, dass die Vorwürfe der systematischen Fehler in Nebenkostenabrechnungen und Intransparenz einzelner Mieterinitiativen und -aktivisten nicht stichhaltig sind.
  • Leistungsprüfung: Wir prüfen vor der Abrechnung umfangreich alle Elemente - mit professionellen, spezialisierte Teams. Die Fehlerquoten sind sehr gering. 
  • Unterlaufen uns trotz systematischer Kontrollen Fehler, korrigieren wir sie.
  • Zu den fehlerhaften Abrechnungen von G+D: Diese sind geklärt und zurückgezahlt. G+D hat nach intensivem Austausch mit uns eine Reihe von Verbesserungen umgesetzt, die dem Entstehen solcher Fehler künftig entgegenwirken. 
  • Zu der 6.000 Euro-Heizkostenabrechnung: Das Vertragsverhältnis ist seit Jahren geklärt, die Abrechnung ist korrigiert, die Mieterin wohnt heute nicht mehr bei uns. 
  • Correctiv-Recherche: Hier muss keine Recherche angestellt werden, da die Zahlen öffentlich zugänglich sind. In den Jahren 2019 bis 2023 lagen sie zwischen 5 bis 6 Mio. Euro.
Vorwurf nicht erbrachter Leitungen
  • Wenn der Aufzug nicht funktioniert, entsteht ein Kürzungsrecht ab dem ersten Tag. Dafür gewähren wir also eine Mietminderung.
  • Grundsätzlich: Die durchschnittliche Verfügbarkeit unserer Aufzüge beträgt 97,5 % – Ausfälle sind sehr selten. 60 % der Ausfälle werden innerhalb von 48 Stunden behoben.
Wärmeversorgung
  • Contracting ist seit Jahren politisch gewollt, um die Energieeffizienz zu steigern. Bei der Umstellung auf Contracting beachten wir das gesetzlich vorgegebene Gebot der Kostenneutralität: Der Wärmelieferant bestätigt diese, wir informieren unsere Mieter:innen.
  • Im Rahmen der Belegeinsicht wird auch der Vertrag mit dem Contractor vorgelegt, aus dem auch dessen Preisformel ersichtlich ist.
Wahlfreiheit der Kunden
  • Mieter:innen können nach bestehenden europäischen Verbraucherschutzrechten den Gas- und Stromvertrag selbst aussuchen (außer bei zentraler Heizungsanlage – hier ist dafür der Vermieter zuständig).
Instandhaltung
Erreichbarkeit
  • Unsere Kolleginnen und Kollegen arbeiten effektiv daran, dass Reparaturen schnell und nachhaltig erledigt werden. 
  • In jedem Hausaushang ist die Handynummer der Hausmeister zu sehen, viele Themen können unsere Mieter:innen direkt per App lösen und wir haben für Notfälle eine 24/7 Notfall-Hotline, die auch nachts unseren Mieter:innen helfen kann. Natürlich gibt es in Spitzenzeiten auch Wartezeiten am Telefon. 
  • In unserer Kundenbefragung geben rund drei Viertel unserer Mieter:innen an, dass sie mit Vonovia insgesamt „zufrieden“ oder „sehr zufrieden“ sind.
Instandhaltungs-management
  • Vorgängergesellschaften haben die Wohnungen, die heute zu Vonovia gehören, von verschiedenen staatlichen Akteuren übernommen, die den über die Jahre entstandenen Instandhaltungsstau nicht mehr managen konnten.
  • Natürlich gibt es leider auch Häuser, Wohnungen, Installationen, Aufzüge und ähnliches, die nicht schnell und einfach von unseren Kolleg:innen repariert werden können und wo dementsprechend externes Fachpersonal hinzugezogen werden muss. Auch hier gehen wir mit der gebotenen Schnelligkeit und Sorgfalt vor. Wenn dies einmal nicht gelingt, gewähren wir dann zumindest eine Mietminderung. 
  • Der pauschale Vorwurf, wir würden Häuser verfallen lassen, ist falsch. Warum sollten wir das absichtlich tun? Wir sind ein langfristiger Bestandshalter und haben nichts davon, wenn Gebäude verkommen. Wir investieren seit vielen Jahren intensiv in die Modernisierung und Instandhaltung unserer Gebäude.
  • Heizungsausfälle: Wir arbeiten jeden Tag daran, dass die Anlagen und Häuser funktionieren. Es gibt natürlich auch Anlagen, die erneuert werden müssen. Hintergrund ist ein jahrzehntealter Instandhaltungsstau der Vorbesitzer, dessen Lösung viele Jahre dauert.
  • Schimmel: Wir haben seit vielen Jahren ein pragmatisches Vorgehen bei Schimmel umgesetzt. Hier ist es oft schwierig, die Ursache zu finden. Aber unabhängig von der Ursache übernehmen unsere Handwerker auf eigene Kosten eine erste, zügige Entfernung. Dann klären wir in Ruhe die Ursache und finden eine nachhaltige Lösung.
Rauchwarnmelder
  • Zum Multisensor sind alle Informationen öffentlich: Wir tauschen die Rauchwarnmelder im vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Rhythmus (alle 10 Jahre) aus. 
  • Als führendes Wohnungsunternehmen sind uns Sicherheit und Wohnkomfort der Mieter:innen wichtig. Wir sehen, dass die Geräte in diesem Bereich besser werden – so wie der Multisensor Plus des renommierten Herstellers Techem. Der Multisensor Plus bietet bessere Sicherheits- und Wohnkomfortfunktionen – auf Wunsch in Verbindung mit unserer Vonovia App. 
  • Die technischen Merkmale und Zusatzfunktionen gehen über die Leistung der bereits in der Wohnung der Mieter:innen installierten Rauchwarnmelder hinaus und steigern Sicherheit und Wohnkomfort erheblich. Daher setzen wir beim turnusgemäßen Tausch der alten Rauchwarnmelder auf den Multisensor Plus. Das wird der neue Standard der Rauchmeldetechnik in Deutschland. 
  • Der Einbau ist eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 555 b BGB, da eine technische Verbesserung und Aufwertung der Sicherheitstechnik vorgenommen wird. Wir bezahlen das Gerät und den Einbau, und ein geringer Anteil der Kosten für die Modernisierung wird entsprechend der rechtlichen Regelung auf die Mieter:innen umgelegt.
  • Neben dem einen Urteil aus Spandau gibt es ein genau entgegenstehendes Urteil aus Herne, in dem das Amtsgericht eine umlegbare Modernisierung feststellt. Die gerichtliche Klärung der Frage dauert an, und wir sind von unserer Einschätzung überzeugt.
Modernisierungs-umlage
  • Beispiel der Bad-Modernisierung: Der Austausch einer intakten Badewanne ist nicht Vermietersache. Unsere Angebote eines neuen Badezimmers auf Mieterwunsch umfassen zudem ein neues WC, neue Fliesen, Badewanne oder Umbau auf Dusche und neue Fliesen – gegen eine moderate Mieterhöhung. Ein attraktives Angebot, das jedes Jahr viele Mieter:innen abschließen.
Mahnverfahren
Sozialmanagement
  • Vonovia passt bei Mietanpassungen auf, dass Mieterhöhungen die Menschen finanziell nicht überfordern: In Härtefällen können sich unsere Mieter:innen an unser Sozialmanagement wenden, damit wir gemeinsam eine Lösung finden. 
Mahnverfahren
  • Wir üben keinen Druck auf unsere Mieter:innen aus. Wenn es Konflikte gibt, kann es z.B. zu Fristsetzungen und Mahnungen kommen. So ist es in Endkunden-Beziehungen üblich.
  • Ängste vor Vermietern werden von Mieteraktivisten gerne angeführt und damit geschürt. Dabei sind Mieter:innen in Deutschland umfassend rechtlich abgesichert, auch im internationalen Vergleich.
  • Im Gegensatz zu Privatvermietern kommen bei Vonovia grundsätzlich keine Eigenbedarfskündigungen vor.
Rechtsweg
  • Klagen sind nur letztes Mittel, wenn es keine Einigung über unterschiedliche Sichtweisen gibt. In den allermeisten Fällen einigen wir uns mit unseren Mieter:innen außergerichtlich.
  • Die Mehrheit der Klagen geht zudem zugunsten der Vermieterseite aus.
  • In den seltenen Fällen, in denen eine Räumung unumgänglich ist, betrifft dies praktisch ausnahmslos erst kurz laufende Mietverhältnisse, die signifikante Zahlungsrückstände aufgebaut haben und bei denen eine Kooperation verweigert wurde. 
13.10.2026


Unternehmensmeldung
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Faktencheck Gespräch Pantisano Linke Vonovia

Nina Henckel Leiterin Corporate Media Relations, Pressesprecherin Finanzen, Unternehmensstrategie, Wohnungspolitik
Portrait Presseleitung Nina Henckel. Frau lächelt und trägt grauen Anzug; neutraler Hintergrund.
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