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Vorstand und Aufsichtsrat der Vonovia SE erklären, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 4. März 2025 sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der am 27. Juni 2022 veröffentlichten Fassung mit Ausnahme der Empfehlung G.13 Satz 2 DCGK entsprochen wurde und künftig entsprochen wird:
Gemäß G.13 Satz 2 DCGK sollen Abfindungszahlungen im Falle eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots auf die Karenzentschädigung angerechnet werden. Aus Bestandsschutzgründen wird dieser Empfehlung derzeit in einem Fall noch nicht entsprochen. Ab dem 1. Januar 2027 wird der Empfehlung G.13 Satz 2 DCGK entsprochen.
Bochum, 21. Januar 2026
Für den Vorstand
Luka Mucic
Vorsitzender des Vorstands
Für den Aufsichtsrat
Clara C. Streit
Vorsitzende des Aufsichtsrats