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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bei Vonovia

Vonovia setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch – unabhängig von persönlichen Einschränkungen – die Wohnangebote und Serviceleistungen problemlos nutzen kann. Unser Ziel ist es, allen Nutzern den Zugang zu digitalen Angeboten zu erleichtern, sei es bei der Suche nach einer passenden Wohnung, beim Finden wichtiger Informationen oder beim Ausfüllen von digitalen Formularen. Aus diesem Grund legen wir Wert darauf, unsere digitalen Plattformen möglichst barrierefrei zu gestalten.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über unsere Schritte zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Diese Maßnahmen beziehen sich auf die Vonovia-Website mit den darin beschriebenen Funktionalitäten.

Barrierefreiheitserklärung

Vonovia SE ist bemüht, seine/ihre Webseite in Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) und der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes (BITV NRW), sowie nach BFSG und BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain: https://www.vonovia.com/.

Beschreibung der Dienstleistung

Auf unserer Vonovia Website finden Sie umfassende Informationen zu unserem Unternehmen und den angebotenen Dienstleistungen und Produkten. Sie haben auf der Website die Möglichkeit mit uns in Kontakt zu treten und sich über die unterschiedlichen Unternehmensbereiche zu informieren.

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Vonovia vermietet Wohnungen und bietet verschiedene Services für Menschen, die eine Wohnung suchen oder schon bei Vonovia wohnen. Die Website bietet umfangreiche Informationen zum Unternehmen und dessen Aktivitäten. Es gibt praktische Kontaktmöglichkeiten über die Website, zum Beispiel Formulare, Telefonnummern und einen Live-Chat, um Fragen schnell zu klären. Wer bei Vonovia arbeiten möchte, findet hier Stellenangebote und Infos zum Bewerbungsprozess. Es wird erklärt, was Vonovia als Arbeitgeber ausmacht und welche Einstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. Aktuelle Nachrichten, Pressemitteilungen und Medienkontakte sind hier gesammelt. Interessierte finden so alle relevanten Infos zu Vonovia und aktuellen Themen des Unternehmens. Der Bereich Investor Relations informiert über Zahlen, Berichte, Finanzdaten und wichtige Informationen zur Aktie und Unternehmensentwicklung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem BGG NRW und BITV NRW, sowie nach BFSG und BFSGV vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf allen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
  • Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
  • Auf einzelnen Seiten ist kein Titel hinterlegt.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Tabellen, die nicht korrekt angelegt sind. Nicht alle Tabellenköpfe sind Tabellendaten zugeordnet. Es ist nicht immer klar welcher Tabelleninhalt zu welchem Tabellenkopf gehört.
  • Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
  • Auf mehreren Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
  • Auf mehreren Seiten gibt es besonders wichtige Bereiche, die mit der Rolle 'region' markiert sind, aber keine Beschriftung haben. Dadurch können Nutzende von Screenreader den Zweck und Inhalt des Bereiches nicht erkennen.
  • Auf fast allen Seiten gibt es scrollbare Elemente, die nicht mit der Tastatur gescrollt werden können. Dies erschwert es Nutzenden von Hilfstechnologien die ganze Seite zu erfassen.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung.

Diese Erklärung wurde am 29.01.2026 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. 

Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier dargestellten Ergebnissen abweichen kann. 
Extern verlinkte Dokumente/Websites unterliegen nicht unserer Kontrolle oder Verantwortung. Für die Barrierefreiheit der extern verlinkten Dokumente/Website sind ausschließlich die jeweiligen Anbieter verantwortlich.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 29.01.2026 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:

Vonovia SE
Universitätsstraße 133
44803 Bochum
impressum@vonovia.de
Tel.: 0234 3140

Schlichtungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat gemäß § 34 BFSG die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und Wirtschaftsakteuren zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Hausanschrift: Taubenstraße 4-6, 10117 Berlin
Postanschrift: Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 – (0)30 18 527-2805
Fax: +49 – (0)30 18 527-742901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Marktüberwachungsbehörde

Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
MLBF AöR
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
MLBF@ms.sachsen-​anhalt.de
Tel.: 0391 567 6970