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Vergütung

Der Vergütungsbericht beschreibt die Grundsätze des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der Vonovia SE und erläutert die Struktur sowie die Höhe der individuellen Vorstandseinkommen. Ferner enthält der Vergütungsbericht Angaben zu den Grundsätzen und der Höhe der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Darstellung der Gesamtbezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds unter Namensnennung erfolgt im Anhang unseres Geschäftsberichtes und ab dem Geschäftsjahr 2021 im Vergütungsbericht.

Der Vergütungsbericht berücksichtigt in seiner Berichterstattung die geltenden Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), der deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS 17), der Gesetze über die Offenlegung und Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG, VorstOG) sowie die Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Die Vergütung des Aufsichtsrats der Vonovia ist in § 13 der Satzung geregelt und wurde gemäß § 113 Abs. 3 AktG von der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Mai 2026 mit 98,50 % Ja-Stimmen beschlossen. Die geänderte Vergütungsregelung findet ab dem 1. Januar 2026 Anwendung.

Das System zur Vergütung des Aufsichtsrats findet sich in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 zu Tagesordnungspunkt 7. Die Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2026 finden sich hier.

 

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