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Vonovia richtet Ombudsstelle für Dresdner Mieterinnen und Mieter ein


27.01.2021

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  • Vonovia richtet Ombudsstelle für Dresdner Mieterinnen und Mieter ein
  • Unabhängige Experten helfen bei Konfliktlösung
  • Öffentlich zugängliche Geschäftsordnung regelt Aufgaben
  • Regionalbereichsleiterin Martina Pansa: „Wir verstehen die Ombudsstelle als lernendes System“
  • Erwartete Themen: Mieterhöhung, Kündigung, Lärm

Mehr Service für die Vonovia Mieter in Dresden. Ab 1. Februar 2021 können sich Dresdner Mieterinnen und Mieter an die neue Ombudsstelle von Vonovia in Dresden wenden. Dabei handelt es sich um ein neues Schlichtungsgremium, das es nur bei Vonovia in Dresden gibt.

Ombudsstelle hilft, Konflikte einfach zu lösen „Als größter Vermieter Dresdens übernehmen wir Verantwortung für unsere Mieter und für das Zusammenleben in der Stadtgesellschaft. Die Ombudsstelle ist ein ergänzendes Serviceangebot zur Lösung von Konflikten“, sagt Martina Pansa, Regionalbereichsleiterin von Vonovia in Dresden. „Wohnen heißt auch Leben und hat viel mit Emotionen zu tun. Mit der Ombudsstelle werden Konflikte frühzeitig geklärt und so vor- und außergerichtlich gelöst. Wichtig ist, dass die Ombudsleute neutral und unparteiisch sind und nach bestem Wissen und Gewissen und auf Grundlage ihrer Erfahrung eine Empfehlung abgeben.“

Gremium als lernendes System

Aufgabe der neu geschaffenen Ombudsstelle ist es, Probleme und Streitigkeiten zwischen Dresdner Mieterinnen und Mietern sowie Vonovia beizulegen. „Für uns steht im Vordergrund, Probleme in den Häusern zu lösen und Streitigkeiten zu schlichten. Dabei wirkt die Ombudsstelle vermittelnd, zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Alle Mieterinnen und Mieter können die Ombudsstelle anrufen“, so Martina Pansa weiter. „Wir verstehen die Ombudsstelle als lernendes System, bei dem wir jetzt erst einmal Erfahrungen sammeln und Empfehlungen gern annehmen. Ich bin gespannt, was die nächsten Monate bringen“, sagt die Regionalbereichsleiterin bei Vonovia.

Von Mieterhöhung über Kündigung bis zu Lärm und Geruch Mieterinnen und Mieter von Vonovia in Dresden können sich bei Uneinigkeit über Themen wie Miethöhe und -erhöhung oder Wohnungskündigung an die Ombudsstelle wenden. Auch für Streitigkeiten mit Nachbarn, etwa Problemen mit Lärm und Geruch, sind die Ombudsleute eine Anlaufstelle. Wichtig ist, dass der betreffende Vorfall nicht älter als drei Monate her ist. „Mir ist wichtig zu betonen, dass die Ombudsstelle eine Ergänzung zu unserer sehr guten Zusammenarbeit mit dem Mieterverein ist. Damit schaffen wir ein zusätzliches sinnvolles Angebot für die Streitschlichtung“, erklärt Martina Pansa.

Für die Mieterinnen und Mieter entstehen bei Ombudsverfahren keine Kosten. Wichtig ist aber: Fragen und Meinungsverschiedenheiten zu Themen wie Neben- und Betriebskosten wird das Gremium nicht behandeln. Diese Themen werden bei Vonovia deutschlandweit zentral bearbeitet. Bei Themen wie Bauvorhaben gelten in Dresden weitere Mitsprachemöglichkeiten.

Geschäftsordnung regelt Ablauf und Themen Ihre Arbeit haben die Ombudsleute in einer öffentlich einsehbaren Geschäftsordnung geregelt, die auch in leichter Sprache und auf Englisch, Russisch und Arabisch verfügbar ist. Alle Informationen dazu sind im Internet zugänglich (www.vonovia.de/ombudsstelle-dresden). Derzeit ist die Ombudsstelle mit drei unabhängigen Fachleuten besetzt, die langjährige Erfahrung mit mietrechtlichen und schlichtungsbezogenen Themen haben. Sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vonovia selbst können die Ombudsleute anrufen. „Mit Manuela Wolfram, Karin Hildebrand und André Leist konnten wir drei erfahrene und anerkannte Persönlichkeiten als Ombudsfrauen bzw. Ombudsmann gewinnen“, freut sich Martina Pansa.

Ablauf des Verfahrens

Mieterinnen und Mieter können sich per Post oder per E-Mail an die Ombudsstelle wenden und den streitigen Sachverhalt darlegen. Nach Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen hat Vonovia 14 Tage Zeit, zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen. Die Ombudsleute prüfen dann Unterlagen und Sachverhalt, führen Gespräche oder machen sich vor Ort ein Bild. Danach berät sich die Ombudsstelle, erarbeitet eine Lösung und bittet die Betroffenen um Zustimmung. Es ist geplant, dass ein solches Verfahren möglichst nicht länger als ein halbes Jahr dauern soll.

Klar ist auch geregelt, wann die Ombudsstelle einen Streit- oder Problemfall nicht annimmt: Dies tritt zum Beispiel ein, wenn der Sachverhalt derzeit vor Gericht verhandelt wird, das Problem bereits einmal Thema der Ombudsstelle war oder es verjährt ist.

Mehr Informationen zu Ombudsstelle und Geschäftsordnung (inkl. Version in leichter Sprache und als Übersetzung) finden Sie hier: www.vonovia.de/ombudsstelle-dresden

Die Ombudsleute

Manuela Wolfram, Ombudsfrau. Seit 2001 ist die gebürtige Dresdnerin als Anwältin tätig, eines ihrer Fachgebiete ist Miet- und Immobilienrecht. In Verfahren vertritt Manuela Wolfram die Interessen beider Seiten und kennt so die jeweiligen Sichtweisen. Die Kanzlei-Mitinhaberin ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und engagiert sich zudem im Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Sachsen.
Manuela Wolfram zur Arbeit der Ombudsstelle: „Mietsachen sind emotional. Es geht um das Zuhause. Ein offener und ehrlicher Austausch kann Zeit und Nerven sparen.“

Karin Hildebrand, Ombudsfrau. Die Diplomökonomin ist ausgebildete Mediatorin und verfügt über langjährige Erfahrungen im Umgang mit Menschen – als Unternehmerin, Chefin sowie in Gremien.
Karin Hildebrand zur Arbeit der Ombudsstelle: „Eine dritte, neutrale Einschätzung eines Sachverhaltes hilft, Klarheit zu schaffen.“

André Leist, Ombudsmann. Der Jurist mit Kanzlei in Dresden ist ein erfahrener Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungsangelegenheiten. Er kennt aus seiner praktischen Erfahrung beide Seiten: Als Anwalt vertritt er die Interessen von Mietern und Vermietern.
André Leist zur Arbeit der Ombudsstelle: „Gerade bei langfristigen Verträgen – wie im Mietrecht – ist es in den allermeisten Fällen besser, einen Streit zu vermeiden und unterschiedliche Positionen zueinander zu führen. Klappt zwar nicht immer, aber: Der Versuch eine einvernehmliche Lösung zu finden lohnt sich auf jeden Fall. Hierzu wollen wir mit unserer Arbeit beitragen.“

Zum Hintergrund: Anfang 2019 hatte der Dresdner Stadtrat den Dresdner Oberbürgermeister beauftragt, die Einrichtung eines Interessens- und Schlichtungsgremiums für Mieterinnen und Mieter von Vonovia zu prüfen. Vonovia hat dies als Impuls aufgenommen und die unabhängige Ombudsstelle für Dresden eingerichtet. Aus Sicht des Wohnungsunternehmens lassen sich Mietersorgen bzw. Streitigkeiten so direkter und schneller klären, bevor sie bei Gericht landen. Zudem sind die Ombudsleute unabhängig, und zwar gegenüber den Mieterinnen und Mietern und Vonovia – ein weiterer Vorteil einer Ombudsstelle.

Kontakt Ombudsstelle:
Post:
Ombudsstelle
c/o Vonovia
Immobilienservice GmbH
Pfotenhauerstr. 48 / 48a
01307 Dresden

Mail: ombudsstelle.dresden_extern@vonovia.de

Bildmaterial und Fotos von den Ombudsleuten erhalten Sie gern auf Nachfrage.

27.01.2021


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Matthias Wulff Leiter Regionales, Pressesprecher Sachsen, Thüringen Matthias.Wulff@vonovia.de
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