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Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Vonovia Construction Contest

1. Gegenstand des Vonovia Construction Contests

1.1 Als größter europäischer Wohnungskonzern und Marktführer der Wohnungswirtschaft wollen wir ein zentraler Treiber für Klimaschutz sein. Hierzu verfolgen wir das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045. Um das zu erreichen, setzen wir bei der Sanierung unserer Bestände sowie der Entwicklung neuen, bezahlbaren Wohnraums auf eine optimierte energetische Gestaltung, ressourcenschonende und umweltbewusste Bauweise sowie den Einsatz innovativer Technologien.

1.2 Zur Schaffung nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraums sind wir insbesondere auf der Suche nach innovativen, kosteneffizienten Lösungen von Startups und Corporates aus der DACH-Region in den drei Kategorien Baustoffe, Konstruktionen und Fertigungstechniken. So interessieren wir uns zum Beispiel für nachhaltige Baustoffe für die Primärkonstruktion oder den Innenausbau, Materialkomponenten für die technische Gebäudeausrüstung sowie Konstruktionstypen und Fertigungstechniken für das serielle Bauen.

1.3 Alle Finalisten präsentieren ihre Lösungen im Rahmen des Final Pitchs vor dem Vonovia Vorstand und einer Expertenjury. Mit den Gewinnern des Vonovia Construction Contests 2024 werden wir gemeinsam konkrete Umsetzungsoptionen identifizieren und, wenn möglich, in die Praxis umsetzen. Gewinne oder Prämien werden nicht ausgelobt. Ein Anspruch auf Umsetzung von Lösungen entsteht jedoch nicht.

1.4 Vonovia möchte möglichst vielen Lösungen zur Umsetzung verhelfen und behält sich über die siegreichen Beiträge hinaus die Auswahl weiterer Lösungen zur Umsetzung vor.

2. Veranstalter des Vonovia Construction Contests

Veranstalter ist die Vonovia SE, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum,
Registergericht: Amtsgericht Bochum,
Registernummer: HRB 16879
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 197946568

3. Teilnahmeberechtigung

3.1 Teilnahmeberechtigt sind Startups und Corporates aus der DACH-Region, sofern diese ihre Lösungsideen fristgerecht durch einen Projektverantwortlichen einreichen. Der Projektverantwortliche muss zum Zeitpunkt der Einreichung volljährig sein und als verantwortlicher Ansprechpartner für die Dauer des Contests und ggf. für die nachfolgende Abwicklung zur Verfügung stehen („Projektverantwortliche“).

3.2 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Contest.

3.3 Mitarbeitende der VONOVIA; BUWOG und Deutsche Wohnen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

4. Durchführung des Contests

Der Contest ist in drei Phasen unterteilt:

Phase 1:  Lösungen einreichen

Die Teilnehmenden reichen ihre Lösungen wie folgt ein: Über den „Jetzt bewerben“-Button auf der Landingpage des Contests gelangen die Teilnehmenden in das Vonovia Bewerbungsportal, in dem sie alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und das geforderte Pitch-Deck hochladen und damit ihre Bewerbung erfolgreich einreichen können.

Ist der Teilnehmende keine Einzelperson, reicht der Projektverantwortliche die Lösungsidee stellvertretend für die dahinterstehende Gruppe ein.
Das Einreichen der Lösungen ist ab dem 02.04.2024 möglich. Teilnahmeschluss ist der 17.06.2024. Auf anderem Wege oder außerhalb des Teilnahmezeitraums eingereichte Beiträge können nicht berücksichtigt werden.

Phase 2: Abstimmung und Bewertung durch die Fachjury

Eine ausgewählte Jury prüft und evaluiert alle eingehenden Bewerbungen auf Basis vorab definierter Bewertungskriterien und trifft damit die Entscheidung über die Finalisten, die zum Pitch Event eingeladen werden.

Phase 3: Bekanntgabe der Gewinner, Umsetzung der Ideen

Im Rahmen des finalen Pitch Events haben alle Finalisten die Möglichkeit, Ihre Lösungen im Zuge eines kurzen Pitchs vor der Jury zu präsentieren. Nach Vorstellung aller Lösungen wird sich die Jury zur Beratung zurückziehen und die Gewinner noch am gleichen Tag bekanntgeben. Im Nachgang zum Pitch Event werden gemeinsam mit den Gewinnern Umsetzungsoptionen identifiziert, die, wenn möglich, in die Praxis umgesetzt werden sollen.

5. Datenschutz, Beiträge, Ausschluss von Beiträgen oder Teilnehmenden

5.1 Mit der Einreichung eines Beitrags versichern die Teilnehmenden, dass sie diese Teilnahmebedingungen anerkennen, ihre Beiträge keine Rechte Dritter verletzen und für die Berichterstattung über den Contest und die Presse- und Öffentlichkeitarbeit der Vonovia Gruppe verwendet und an Dritte weitergegeben werden dürfen. 

Soweit wir auf Veranstaltungen Foto- und/oder Filmaufnahmen von Ihnen anfertigen, verarbeiten wir ihr Bildnis für Zwecke der Dokumentation der Veranstaltung, zur internen und externen Unternehmenskommunikation, für Marketingzwecke auf unserer Webseite oder unseren Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn, YouTube) oder zu Pressezwecken. Rechtsgrundlage für die Erstellung des Bildnisses und dessen Veröffentlichung ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO).  Sofern es sich um Fotos / Videos handelt, die nicht gezielt einzelne Veranstaltungsbesucher abbilden (etwa Portraits), sondern um Aufnahmen von der Veranstaltung, bei denen Personen lediglich in der Masse bzw. als Beiwerk abgebildet sein können, verarbeiten wir diese personenbezogenen Daten, aufgrund unseres berechtigten Interesses, unsere Veranstaltungen zu dokumentieren und über sie zu informieren, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.vonovia.com/datenschutz

5.2 Den Teilnehmenden am Contest wird kein Honorar und keine Aufwandsentschädigung gezahlt. Sämtliche Kosten der Erstellung und Einreichung der Lösungsvorschläge tragen die Teilnehmenden.

5.3 Nicht teilnehmen können Lösungen, die Teilnehmende oder Dritte gefährden, die nicht durch die Teilnehmenden persönlich erstellt wurden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Wenn fremde Beiträge zitiert oder verwendet werden, müssen diese als fremd gekennzeichnet und mit einer Quellenangabe versehen werden; außerdem muss diese Nutzung fremder Inhalte rechtlich zulässig sein.

5.4 Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang miteinander und mit allen Beteiligten am Contest. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmende vom Contest auszuschließen. Lösungen, die die Teilnahmebedingungen nicht einhalten, können jederzeit zurückgewiesen oder vom Contest ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen werden auch Teilnehmende, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Der Veranstalter kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen. In der Bewertung ist der Veranstalter / die Jury frei.

6. Nutzungsrechte

6.1 Die Teilnehmenden erklären mit Einreichung des jeweiligen Beitrags, dass sie die Autorinnen / Autoren bzw. Urheber/ Urheberinnen ihrer eingereichten Lösungen sind und die eingereichten Unterlagen und Medien, insbesondere auch Bilder, Film-, Ton- und Textbeiträge keine Rechte Dritter verletzen. Die Teilnehmenden versichern weiter, dass sie für alle Inhalte Dritter, deren Nutzung einer Rechteeinräumung bedarf, die erforderlichen Nutzungsrechte einschließlich des Rechts, dass die Inhalte auch durch den Veranstalter im Rahmen des Contests und im Umfang dieser Teilnahmebedingungen genutzt werden können, eingeholt haben.

6.2 Von Ansprüchen Dritter, die aufgrund der bedingungsgemäßen Nutzung durch den Veranstalter gegen den Veranstalter geltend gemacht werden, stellen die Teilnehmenden den Veranstalter frei.

6.3 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmenden bereitgestellten Inhalte auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, Beiträge abzulehnen, wenn sie nach ihrer sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.

6.4 Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Lösungsideen im Zusammenhang mit dem Contest vom Veranstalter zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit in Online- wie Offlinemedien genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Teilnehmenden räumen den Veranstaltern daher für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit vergütungsfrei das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte einfache Recht ein, selbst oder durch Dritte, die Beiträge zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wahrnehmbar zu machen, zu bearbeiten, zu übersetzen und – soweit es für die Öffentlichkeitsarbeit erforderlich ist – Dritten Nutzungsrechte an den Beiträgen einzuräumen. Der Veranstalter hat insbesondere das Recht, selbst oder durch Dritte über den Contest und über die an dem Contest teilnehmenden Personen in Wort und Bild, unter Namensnennung und mit Bildnissen (Film, Foto) zu berichten und dies medial zu verwerten. Zudem verpflichten sich die Teilnehmenden, in vertretbarem Rahmen kostenfrei für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotion im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen dem Veranstalter zur Verfügung zu stehen.

6.5 Die Rechte an den Lösungen, den entwickelten Konzepten und Beiträgen verbleiben im Übrigen, vorbehaltlich einer Inanspruchnahme gem. nachstehendem Optionsrecht, bei den Ideengebern.

6.6 Die Teilnehmenden verpflichten sich bereits mit der Teilnahme am Contest, bei Interesse seitens des Veranstalters für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Bekanntgabe der Ergebnisse erstrangig und ausschließlich mit den Veranstaltern vor etwaigen Dritten über eine Rechteeinräumung zu marktüblichen Konditionen hinsichtlich der Lösungen  und daraus abzuleitender oder abgeleiteter Schutzrechte zu verhandeln.

6.7 Hinweis zu Erfindungen: Die Präsentation einer Erfindung im Contest führt dazu, dass diese als veröffentlicht gilt und sodann nicht mehr als Patent geschützt werden kann. Wenn eine Idee als Patent geschützt werden soll, muss die Patentanmeldung durch die Teilnehmer vor der ersten Präsentation im Contest erfolgen. Eine Kostenübernahme oder -erstattung durch den Veranstalter erfolgt nicht.

7. Abbruch des Contests

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Contest jederzeit aus wichtigem Grund abzusagen und jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls der Contest aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren, Manipulation) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Contests nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmenden stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die Veranstalter zu.

8. Haftung

8.1 Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern ein Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit.

8.2 Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzungen von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Contests und die Erreichung des Vertrags- und Contestzwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung von Applikation entstehen.

8.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Sonstiges

9.1 Die Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bochum. 

9.2 Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.