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Bochum

Änderungen bei Kabel-TV für Mieterinnen und Mieter: Vonovia schließt Kooperationen ab


27.05.2024

Ein Senioren-Pärchen sitzt auf dem Sofa und schaut TV.
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  • Zum 1. Juli 2024 entfällt bundesweit das Nebenkostenprivileg bei den Gebühren für Kabel-TV.
  • Vonovia stellt individuellere Wahlmöglichkeiten für Mieterinnen und Mieter bei der TV-Nutzung sicher.
  • Sichere Versorgung durch regionale Verträge mit diversen Kabelanbietern.
  • 120.000 weitere Wohnungen von Vonovia können aufgrund einer neuen Kooperation mit Vodafone mit Kabel-TV versorgt werden.

Im Zuge der anstehenden bundesweiten Umstellung der Regelungen bei der TV-Versorgung von Mehrfamilienhäusern, hat Vonovia neue Kooperationen mit Geschäftspartnern geschlossen. Das ist eine zentrale Maßnahme des Bochumer Wohnungsunternehmens, um den Mieterinnen und Mietern auch künftig eine verlässliche und hochqualitative Versorgung mit Kabel-TV zu ermöglichen.

„Die zuverlässige und hochqualitative Versorgung unserer Mieterinnen und Mieter mit Multimedia-Produkten, inklusive Fernsehen, hat für uns hohe Priorität. Um dieses Ziel zu erreichen, sind wir mit allen unseren Partnern im Gespräch, um bestehende Verträge an die neuen gesetzlichen Parameter anzupassen. Somit werden wir unseren Mieterinnen und Mietern zum 1. Juli eine nachhaltige und gesicherte Versorgung an die Hand geben können. Gleichzeitig investieren wir in unsere Angebote über Glasfaser“, verspricht Arnd Fittkau, Vorstandsmitglied der Vonovia SE.

Ab dem 1. Juli dürfen die Gebühren für Kabel-TV nicht mehr mit den Nebenkosten abgerechnet werden. Das betrifft rund zwölf Millionen Haushalte in Deutschland, die seit den 1980er Jahren Kabel-TV direkt über die Betriebskosten zahlen. Auch auf viele Mieterinnen und Mieter von Vonovia kommt diese Umstellung zu. Deswegen hat Vonovia rechtzeitig und umfassend neue Kooperationen mit Kabel-Betreibern abgeschlossen.

Bisher war es in Mehrfamilienhäusern üblich, dass Vermieter Sammelverträge für einen Kabel-TV-Anschluss mit einem Anbieter abgeschlossen haben. Die Kabelgebühr wurde über die Betriebskostenabrechnung monatlich mit den Mieterinnen und Mietern abgerechnet und an die Telekommunikationsunternehmen weitergereicht. Durch den gesetzlichen Wegfall der Umlagefähigkeit für Kabel-TV müssen Mieterinnen und Mieter ab 1. Juli 2024 einen Einzelvertrag mit dem Kabelanbieter abschließen, wenn sie weiter über das Kabelnetz fernsehen möchten. Natürlich verringert sich die Nebenkostenabrechnung um eben die bisherigen Kosten für Kabel-TV.

Vonovia arbeitet je nach Region mit verschiedenen Anbietern von Kabel-TV zusammen, damit Mieterinnen und Mieter weiterhin günstige Konditionen bekommen. Eine besonders umfangreiche Kooperation, die Anzahl der Wohnungsanschlüsse betreffend, hat Vonovia mit Vodafone vereinbart.

Alle Mieterinnen und Mieter, für die diese Änderung relevant ist, informiert Vonovia über den genauen Umstellungszeitpunkt und die neuen Angebote postalisch sowie auf eigens eingerichteten Internetseiten: www.vonovia.de/weitere-angebote/tv

Weitere Angebote über www.vonovia.de/weitere-angebote/multimedia

27.05.2024


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